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Service für Mieter

Möchten Sie mit uns Kontakt aufnehmen oder Mängel melden?
Dann sind Sie hier richtig!

Noch kein Mieter?

Sie sind noch nicht Mieter bei uns, interessieren sich aber für unsere Wohnungen?
Treten Sie mit uns ganz unkompliziert in Kontakt.

Informationen für Mieter

Das sollten Sie als Mieter zum Thema Mängel wissen:

Wir als Ihre Hausverwaltung sind immer bemüht, alle Wohnungen in einem erstklassigen Zustand zu halten. Damit wir diesem Anspruch gerecht werden können, sind wir auf Ihre Hilfe als Mieter angewiesen. Melden Sie bitte umgehend auftretende Mängel entweder schriftlich oder per Telefon. Halten bzw. geben Sie Ihren Namen, die Mietvertragsnummer sowie eine Telefonnummer an.

Wir sind bemüht, uns umgehend mit Ihnen zwecks der Mängelbeseitigung in Verbindung setzen. Hinweis: Ist Ihnen ein Kontakt zu uns als Hausverwaltung nicht möglich, sind Sie berechtigt bzw. verpflichtet, weiteren Schaden abzuwenden und dürfen Notreparaturen durchführen lassen. Für weitere Fragen zum Thema Wohnungsmängel und Mängelbeseitigung finden Sie bei uns ein offenes Ohr.

Das sollten Sie als Mieter über die Kündigung Ihres Wohnungsmietvertrags wissen:

Der Wohnungswechsel – aus welchem Grund auch immer – ist für Sie als Mieter & für uns als Hausverwaltung das Ende einer vertrauensvollen Beziehung. Damit Ihr Mietverhältnis ohne Ärger enden kann, haben wir Ihnen an dieser Stelle einige Hinweise zur Kündigung Ihres Wohnungsmietvertrags zusammengestellt.

  • Eine Kündigung des Mietvertrages muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Um eventuellem Ärger vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen, die Kündigung per Einschreiben zu versenden. Auf diese Weise gehen Sie sicher, dass Ihre Kündigung bei uns eingeht.
  • Eine wirksame Kündigung ist an Fristen gebunden. Maßgebend ist § 573 c Abs. 1 BGB. Hierin wird festgeschrieben, dass Sie als Mieter ein Mietverhältnis wirksam bis zum dritten Werktag eines Monats kündigen können, damit Ihre Kündigung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam wird. Im Klartext: Kündigen Sie zum 2. Februar, ist Ihr Mietverhältnis mit Ablauf April beendet.
  • Um einen reibungslosen Ablauf der Wohnungs- und Schlüsselübergabe gewährleisten zu können, empfehlen wir als Ihre Hausverwaltung die rechtzeitige Vereinbarung eines Besichtigungstermins. Hier werden wir prüfen, ob Sie alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag eingehalten haben.
  • Einbauten, die Sie vorgenommen haben, werden beim Besichtigungstermin geprüft. Dies gilt auf für genehmigte Einbauten. Grundsätzlich gilt, dass Sie als Mieter die Mietsache in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben müssen. Schäden sind – soweit von Ihnen verursacht – zu beheben. Wir als Ihre Hausverwaltung übernehmen diesen Service gegen Kostenübernahme durch Sie.

Das sollten Sie als Mieter zum Thema Mietschulden wissen:

Eine Ihrer wichtigsten Pflichten als Mieter, die aus dem Mietvertrag resultiert, ist die Mietzahlung. Allerdings kann es durchaus vorkommen, dass Sie Schwierigkeiten haben, alle finanziellen Verpflichtungen des Alltags zu bedienen. Einer der größten Fehler ist es in diesem Fall, stillschweigend auf den Faktor Zeit zu spekulieren. Wir als Ihre Hausverwaltung haben auch für Notlagen Verständnis. Scheuen Sie sich daher nicht vor einer Kontaktaufnahme.

Ist ein finanzieller Engpass bei Ihnen absehbar, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Gemeinsam können wir an einer Lösung arbeiten, die sowohl Sie als Mieter wie auch uns als Hausverwaltung zufriedenstellt. Auf diese Weise können teure Mahnverfahren oder das Einschalten von Rechtsanwälten vermieden werden. Versuchen Sie als Mieter nicht, Engpässe einfach auszusitzen und häufen Mietschulden an, sondern werden bereits frühzeitig aktiv.

Ein wichtiger Hinweis: Mietschulden sind kein Kavaliersdelikt, sondern können zur Beendigung Ihres Mietverhältnisses führen.

Das sollten Sie als Mieter zum Thema bauliche Änderungen wissen:

Als Mieter sind Sie verpflichtet, den Zustand Ihrer Wohnung zu erhalten. Diese Vertragspflicht schließt ein, dass bauliche Veränderungen, die Sie vornehmen wollen, genehmigt werden müssen. Wir werden Ihren schriftlichen Antrag auf bauliche Änderungen wohlwollend prüfen. Machen Sie im Antrag genaue Angaben, was Sie verändern möchten. Wir übernehmen aber nicht nur die Antragsprüfung.

Gern empfehlen wir Ihnen auch entsprechende Unternehmen und Handwerksbetriebe, welche die gewünschten baulichen Änderungen fachmännisch ausführen. Gleichzeitig können Sie mit uns vereinbaren, welche Pflichten für den Rückbau bei Auszug bzw. die Übernahme der baulichen Änderungen gelten. Grundsätzlich raten wir als Hausverwaltung davon ab, bauliche Änderungen an der Mietsache ohne Genehmigung vorzunehmen.